Die PFS verwalten derzeit keine Fonds, die nach Art. 8 oder Art. 9 der SFDR eingerichtet wurden.

Art. 3 SFDR bezüglich der Transparenz von Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Finanzmarktteilnehmer sind verpflichtet, auf ihren Websites Informationen über ihre Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen zu veröffentlichen.

Die PFS sind sich der wachsenden Bedeutung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen bewusst und dafür sensibilisiert. Derzeit sind entsprechende Schritte zur Implementierung geeigneter Prozesse geplant, um wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen und zu minimieren.

Art. 4 SFDR zur Transparenz negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene

Darüber hinaus sind die Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, negative Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene transparent offenzulegen.

Die PFS berücksichtigen solche negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen derzeit nicht. Dies liegt vor allem daran, dass die Daten der Zielunternehmen derzeit weder in ausreichendem Umfang noch in einer verwertbaren, zuverlässigen Qualität vorliegen. Dennoch prüfen die PFS ihr weiteres Vorgehen und geeignete Optionen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre internen Prozesse.