Der Zugang zur Unterseite „Investment Funds“ der Prime Fund Solutions AG, Liechtenstein („PFS“) ist eingeschränkt.
Für den Zugang zur Unterseite gelten diese Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen, welche akzeptiert werden müssen.
Bitte lesen Sie die folgenden Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, die Ihnen die notwendigen Informationen über den Zugang und die Nutzung dieser Unterseite geben, wenn Sie diese Unterseite aufrufen möchten.
Mit Ihrer anschliessenden Zustimmung bestätigen Sie, dass Sie die Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen für diese Unterseite zur Kenntnis genommen haben und diesen zustimmen.
Rechtliche Hinweise und Nutzungsbedingungen für die Unterseite „Investment Funds“
- Allgemeine Bestimmungen
Es gelten für diese Unterseite auch die allgemeinen „Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen für die Webseite“ und sind ein Bestandteil dieser Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen.
Im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der PFS wird beim Aufruf dieser Unterseite zusätzlich Nachstehendes verbindlich vereinbart.
- Domizil und weitere Einschränkungen
Die Unterseite richtet sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Domizil (Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz, Niederlassung, Gründung oder Herkunft) einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, in der die Verbreitung oder Verwendung solcher Informationen und Dokumente gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstösst und der PFS zusätzliche Registrierungspflichten auferlegen würde. Die Informationen und Dokumente auf dieser Unterseite dürfen auch nicht an solche Rechtsordnungen weitergeleitet werden.
Im Rahmen der Nutzung der Unterseite werden die Nutzer nach ihrem Domizil (Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz, Niederlassung, Gründung oder Herkunft) gefragt. Die von den Nutzern aufgerufene Unterseite und ihr Inhalt sind den Anlegern mit dem entsprechenden Domizil vorbehalten.
Es ist unbedingt erforderlich, dass die Auswahl korrekt ist. Die Auswahl des Domizils hat der Wahrheit zu entsprechen.
- Anlegerstatus
Der Zugang zur Unterseite ist ferner für nichtprofessionelle Anleger beschränkt.
Nichtprofessionelle Anleger sind keine professionellen Anleger. Professionelle Anleger sind Personen oder Einrichtungen, die in Anhang II Abschnitt I Nummern 1 bis 4 der Richtlinie 2014/65/EU aufgeführt sind, sowie Personen, die auf Antrag als professionelle Anleger im Sinne von Abschnitt II des genannten Anhangs behandelt oder als geeignete Gegenparteien im Sinne von Artikel 30 der Richtlinie 2014/65/EU anerkannt werden. Die entsprechende Richtlinie 2014/65/EU kann hier abgerufen werden.
Kurz gesagt, professionelle Anleger sind:
(1) Rechtssubjekte, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um an den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtssubjekte umfasst, die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtssubjekte kennzeichnend sind:
- a) Kreditinstitute;
- b) Wertpapierfirmen;
- c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute;
- d) Versicherungsgesellschaften;
- e) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
- f) Pensionsfonds und Verwaltungsgesellschaften für solche Fonds;
- g) Warenhändler und Warenderivate-Händler;
- h) örtliche Anleger;
- i) sonstige institutionelle Anleger.
(2) Große Unternehmen, die zwei der folgenden Größenanforderungen auf Unternehmensbasis erfüllen:
Bilanzsumme: 20.000.000 EUR
Nettoumsatzerlöse: 40.000.000 EUR
Eigenmittel: 2.000.000 EUR
(3) Nationale und regionale Regierungen, einschließlich Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.
(4) Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschliesslich Einrichtungen, die die wertpapiermässige Verbriefung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.
(5) Anleger, die
auf Antrag als professionelle Anleger behandelt werden können.
Nichtprofessionelle Anleger erhalten nur Zugang zu den für sie freigegebenen Investmentfonds.
Im Rahmen der Nutzung der Unterseite werden die Nutzer daher nach ihrem Anlegerstatus (professioneller Anleger oder nichtprofessioneller Anleger) gefragt. Die von den Nutzern aufgerufene Unterseite und ihr Inhalt sind den Anlegern mit dem entsprechenden Anlegerstatus vorbehalten.
Es ist unbedingt erforderlich, dass die Auswahl korrekt ist. Die Auswahl des Anlegerstatus hat der Wahrheit zu entsprechen.